Ein Unternehmer kommt zu Ihnen, weil es in seinem Unternehmen nicht rund läuft. Sein Mitgesellschafter geht seit Monaten auf Abstand, oder der Nachfolger blockt, oder ein langjähriger Mitarbeiter hat innerlich längst gekündigt. Ihr Mandant weiß, dass da etwas geklärt werden muss, aber die andere Person will nicht. Der andere verweigert Gespräche, mauert oder sagt schlicht: „Ich sehe da kein Problem.“

Das kostet Ihren Mandanten Energie, Konzentration und im schlimmsten Fall bares Geld. Es ist eine der frustrierendsten Situationen, von denen uns Unternehmer am Hanseatischen Institut berichten. Und auch für Sie als Berater, Jurist, Coach oder Mediator ist sie schwer, weil Sie nur mit einer Seite sprechen können.

Die gute Nachricht: Ihr Mandant und Sie sind nicht so machtlos, wie es sich anfühlt.

Warum die andere Person nicht mitmacht und was das wirklich bedeutet

Bevor wir über Handlungsoptionen sprechen, lohnt sich ein genauerer Blick auf das Warum. Wenn jemand eine Konfliktklärung verweigert, liegt das nach unserer Erfahrung fast nie daran, dass ihm der Konflikt egal ist. Im Gegenteil: Verweigerung ist oft eine Form von Schutz.

Hinter der Weigerung stecken häufig verletzte Basisgefühle wie Leid, Wut und Angst, etwa weil jemand nicht gehört oder nicht anerkannt wurde. Diese Basisgefühle entstehen, wenn Systemgesetze verletzt wurden, also Grundbedürfnisse und Ordnungen, die in jedem menschlichen System wirken. Zum Beispiel das Recht auf Zugehörigkeit, auf Anerkennung oder auf einen fairen Ausgleich von Geben und Nehmen.

Solange diese Verletzungen nicht aufgelöst sind, ist Gesprächsbereitschaft nicht rational erzwingbar. Der andere schützt sich, aus seiner Sicht folgerichtig.

Das bedeutet für Ihr Mandat: Der Schlüssel liegt zunächst nicht im Gespräch mit der anderen Person, sondern in der Arbeit, die Ihr Mandant selbst leisten kann.

Was Ihr Mandant alleine tun kann und warum das wirkt

Im System Empowering gehen wir davon aus, dass Beziehungen auf der Systemgesetzebene immer wechselseitig sind. Wenn sich eine Person verändert, verändert sich das gesamte System, auch ohne dass die andere Person aktiv mitmacht.

Das klingt zunächst ungewohnt. Viele Berater und Mediatoren gehen davon aus, für eine Konfliktlösung brauche es zwingend beide Seiten am Tisch. Das stimmt für eine gemeinsame Mediation, aber nicht für die Frage, ob sich etwas verändern kann.

Beispiel: Erbstreit zwischen Vater und Tochter

Eine Tochter suchte Unterstützung in einem Erbstreit. Der Vater verweigerte jedes Gespräch, eine gemeinsame Klärung war nicht möglich. Statt auf ihn zu warten, wurde im Coaching mit der Tochter gearbeitet: an ihren eigenen Verletzungen, an dem, was in ihr gespeichert war, den Basisgefühlen, die sich in jedem Kontakt mit dem Vater sofort aktivierten.

Das Ergebnis: Sie reagierte nicht mehr aus den alten Mustern heraus. Ihr Verhalten änderte sich: ruhiger, klarer, ohne den alten Zug in die Eskalation. Und das veränderte nach und nach auch die Dynamik mit dem Vater. Nicht über Nacht. Aber spürbar.

Beispiel: Führungskraft auf einem „vergifteten Platz“

Eine Abteilungsleiterin übernahm ein Team mit jahrelangen, ungelösten Konflikten. Die Mitarbeiterinnen lehnten sie ab, nicht wegen ihrer Person, sondern weil sie alte Verletzungen und Dynamiken aus der Vergangenheit auf sie übertrugen. Die Abteilungsleiterin saß auf einem vergifteten Platz, einer Stelle, an der ungelöste Konflikte aus der Zeit vor ihr nachwirkten. Die ersten beiden Systemgesetze, Zugehörigkeit und Anerkennung, waren vielfach verletzt: Personen aus der Vergangenheit waren ausgeschlossen worden, Anerkennung für geleistete Arbeit hatte gefehlt.

Die Abteilungsleiterin arbeitete daran, zu verstehen, was sie da eigentlich geerbt hatte und was davon nicht ihr gehörte. Mit dem PowerCode löste sie innerlich die Verletzungen auf, die zu dem vergifteten Platz geführt hatten. So konnte sie sich von diesen fremden Lasten befreien und agierte fortan so, dass die alten Verletzungen nicht mehr permanent neu getriggert wurden. Das entspannte das Team, ohne dass irgendjemand sonst explizit an einem Coaching teilgenommen hatte.

Der Punkt für Sie: Selbst wenn die andere Person sich nicht bewegt, kann die innere Klärung Ihres Mandanten eine spürbare Veränderung im System bewirken.

Konsequenzen klar benennen, ohne zu drohen

Manchmal reicht die eigene innere Klärung allein nicht aus, um Bewegung zu erzeugen. Dann kann es sinnvoll sein, der anderen Person die natürlichen Konsequenzen klar zu benennen: was eintreten wird, wenn keine Lösung gefunden wird.

Das ist kein Drohen. Es ist ehrliches Aussprechen dessen, was ist (Systemgesetz 9: Aussprechen und anerkennen, was ist).

Mögliche Konsequenzen, je nach Kontext:

  • Im privaten Bereich: Entfremdung, belastete Kinder, dauerhafte Trennung.
  • Im Unternehmen: Schlechte Teamdynamik, Kündigungen, wirtschaftlicher Schaden, Reputationsverlust.
  • Bei der Unternehmensnachfolge: Unklare Verhältnisse, jahrelange Streitigkeiten, finanzielle Verluste für alle Beteiligten.

Werden diese Konsequenzen real und konkret benannt, nicht als Vorwurf, sondern als sachliche Einschätzung, bewegt sich die andere Person nach unserer Erfahrung häufig doch. Nicht weil sie plötzlich versöhnlich gestimmt ist, sondern weil auch sie ein Interesse daran hat, diese Konsequenzen zu vermeiden. Im System Empowering nennen wir das den Willen, mitzumachen: Er entsteht oft erst, wenn die Konsequenzen klar geworden sind.

Wenn gar keine Lösung möglich ist: Was dann?

Es gibt Situationen, in denen eine gemeinsame Klärung aktuell nicht möglich ist. Vielleicht ist die andere Person schlicht nicht erreichbar. Vielleicht sind die Verletzungen so tief, dass Zeit gebraucht wird. Vielleicht fehlt auf der anderen Seite gerade der Wille, mitzumachen, ohne den eine gemeinsame Klärung nicht möglich ist. Will ein Beteiligter, der für die Klärung gebraucht wird, trotz Kenntnis der Konsequenzen nicht mitmachen, geben Sie als Mediator den Auftrag für die gemeinsame Mediation zurück. Mit Ihrem Mandanten können Sie trotzdem weiterarbeiten, dann im Einzelcoaching.

In diesen Fällen kann als Konsequenz auch eine Trennung richtig sein: von einem Geschäftspartner, von einem Arbeitgeber, manchmal auch von engen Familienmitgliedern. Das ist kein Scheitern, sondern manchmal die einzig stimmige Entscheidung.

Wichtig dabei: Eine Trennung, die gut vorbereitet ist und bei der Ihr Mandant seine eigenen Verletzungen aufgelöst hat, verläuft nach unserer Erfahrung anders als eine, die aus unkontrollierter Wut oder tiefer Kränkung heraus stattfindet. Der Unterschied ist spürbar, für ihn, für sein Unternehmen und für alle Beteiligten.

Und: Was heute nicht möglich ist, kann später möglich werden. Wer an sich arbeitet, eigene Verletzungen auflöst und innere Kraft aufbaut, verändert nach unserer Erfahrung auch das, was von außen zurückkommt, manchmal erst nach Monaten oder Jahren.

Was das für Ihr Vorgehen im Mandat bedeutet

Wenn Ihr Mandant in einer Situation steckt, in der die andere Person nicht mitmacht, sind das die Schritte, die Sie mit ihm gehen können, in dieser Reihenfolge:

1. Eigene Klärung zuerst. Gehen Sie mit Ihrem Mandanten in die Einzelarbeit. Was ist sein Anteil? Welche Verletzungen auf der Systemgesetzebene sind bei ihm gespeichert? Erst wenn er nicht mehr aus alten Basisgefühlen heraus reagiert, verändert sich die Dynamik.

2. Konsequenzen klar benennen. Nicht als Drohung, sondern als ehrliches Aussprechen der Realität: was passiert, wenn nichts passiert. Betrachtet werden dabei die Konsequenzen für alle Beteiligten, beim Unternehmer besonders die persönlichen und die für das Unternehmen.

3. Den Willen, mitzumachen, respektieren. Eine gemeinsame Klärung braucht beide Seiten. Sie können eine Einladung aussprechen. Erzwingen können Sie sie nicht.

4. Entscheidung treffen. Wenn gar nichts möglich ist: Was ist die stimmigste Entscheidung für Ihren Mandanten, jetzt, mit dem, was ist?

Dass die Gegenseite nicht mitmacht, ist deshalb kein Ende des Mandats. Es verlagert die Arbeit zu Ihrem Mandanten, und von dort aus kann sich nach unserer Erfahrung auch im System etwas bewegen.

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