Gesellschafterstreit beim Mandanten

Sie haben die Gesellschaftervereinbarung entworfen, die Bewertung erstellt oder einen Vergleich vorbereitet, und trotzdem kommen die Gesellschafter Ihres Mandanten nicht zusammen. Beschlüsse werden blockiert, Gespräche laufen nur noch über die Anwälte, und jeder Vorschlag der einen Seite wird von der anderen abgelehnt. Im Mandat merken Sie es daran, dass Sie mehr moderieren als beraten und Ihre Arbeit an Dingen hängt, die nicht in Ihrer Hand liegen.

Fachlich ist dabei oft alles richtig. Was fehlt, liegt nach unserer Erfahrung eine Ebene tiefer, auf der Ebene der Systemgesetze: Ein Gesellschafter fühlt sich übergangen, der Einsatz des anderen wird nicht anerkannt, Geben und Nehmen sind aus dem Gleichgewicht. Solange diese Verletzungen wirken, scheitern auch gute Kompromisse. Für Sie als Berater gibt es zwei Wege: Sie ziehen uns hinzu, oder Sie lernen selbst, Konflikte auf dieser Ebene zu klären.

Hausmodell nach Dr. Dieter Bischop aus Sicht des Beraters: Sachebene im Mandat, Klärung der Systemgesetzebene mit System Empowering

Woran Sie es im Mandat erkennen

  • Gesellschafterversammlungen enden ohne Beschluss oder mit einem Patt.
  • Jede Sachfrage wird zur Machtfrage, ob Gewinnverwendung, Investition oder Personal.
  • Der mitarbeitende und der nicht mitarbeitende Gesellschafter fühlen sich beide ungerecht behandelt.
  • Ein Gesellschafter will aussteigen, und über die Abfindung lässt sich nicht mehr sachlich sprechen.
  • Ihre Vorschläge werden abgelehnt, weil sie von der falschen Seite zu kommen scheinen.
  • Alte Vorwürfe tauchen in jedem Gespräch wieder auf.

Weg 1: Uns hinzuziehen

Sie bleiben in Ihrer Rolle und kümmern sich um Recht, Steuern und Zahlen. Wir klären mit den Gesellschaftern, was im Fundament verletzt ist. Wir beginnen mit Einzelgesprächen und prüfen, ob alle den Willen haben, mitzumachen. Dann gehen wir mit den Beteiligten zu dem Zeitpunkt zurück, an dem es zwischen ihnen noch gut war, und lösen die Verletzungen mit dem PowerCode in der Reihenfolge auf, in der sie entstanden sind. Danach lassen sich die Sachfragen mit Ihnen wieder verhandeln.

Dr. Dieter Bischop, Annika Dulige oder Jan Schulz kommt zum ersten Termin dazu, danach arbeiten wir oft online weiter. Der Stundensatz liegt bei 350 € netto. Ablauf, Abrechnung und Verschwiegenheit beschreibt die Seite Uns im Mandat hinzuziehen.

Weg 2: Selbst lernen

In der System Empowerer Fortbildung lernen Sie, Konflikte an ihrer Ursache zu klären. Die Grundlage legen Modul 1 (Systemgesetze) und Modul 2 (Konflikt Coaching mit dem PowerCode). In Modul 9, Systemische Konfliktlösung, klären Sie Konflikte zwischen zwei Beteiligten und erweitern klassische Verfahren um die Systemgesetzebene, damit Vereinbarungen auch emotional tragen. Modul 13, Unternehmensnachfolge, überträgt die Arbeit auf Konstellationen mit Familie, Unternehmen und Eigentümern, wie sie in Gesellschafterkreisen von Familienunternehmen typisch sind.

Teilnehmer können uns schon während der Fortbildung in ein eigenes Mandat holen und am Fall ihres Mandanten lernen. Alles zu Aufbau, Terminen und Preis finden Sie auf der Seite zur System Empowerer Fortbildung.

Häufige Fragen

Ersetzt die Klärung die rechtliche Beratung?

Nein. Sie bleiben für Recht, Steuern und Verträge zuständig. Wir klären die Ursache des Streits, damit Ihre Lösungen wieder angenommen werden. Auf Wunsch stimmen wir uns eng mit Ihnen ab.

Was ist, wenn ein Gesellschafter nicht mitmachen will?

Für eine gemeinsame Klärung braucht es den Willen aller notwendigen Beteiligten, mitzumachen. Er entsteht oft erst, wenn die Konsequenzen eines weiteren Streits klar sind. Fehlt er trotzdem, arbeiten wir im Einzelcoaching mit dem Gesellschafter, der klären will.

Bleibt mein Mandat bei mir?

Ja. Wir arbeiten an der Ursache des Konflikts und übernehmen keine Beratung, die zu Ihrem Mandat gehört. Unser Ziel ist, dass wir danach nicht mehr gebraucht werden.

Ich vertrete eine der Parteien. Können Sie trotzdem dazukommen?

Ja. Mit den Beteiligten arbeiten wir allparteilich, auch wenn Sie uns als Vertreter einer Seite hinzuziehen. Wir beginnen mit Einzelgesprächen, und was dort gesagt wird, bleibt vertraulich. Ob die Parteien zusätzlich schriftlich vereinbaren, dass Aussagen aus der Klärung in einem späteren Verfahren nicht verwendet werden, und ob laufende Fristen ein Stillhalteabkommen brauchen, klären Sie vorab mit der Gegenseite und ihrem Anwalt.

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Warum ein gewonnener Prozess das Unternehmen trotzdem kosten kann, beschreibt der Abschnitt Wenn der gewonnene Prozess das Unternehmen kostet. Weitere Fälle aus Nachfolge und Team finden Sie im Bereich Für Berater und Juristen. Wie die Klärung selbst abläuft, beschreibt die Seite Konfliktlösung mit System Empowering. Für Ihre Mandanten erklärt das Hanseatische Institut die Rollen von Inhaber, Gesellschafter und Geschäftsführer im Beitrag Wer darf was.

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